Der Schulelternrat

Laut Niedersächsischem Schulgesetz ist eine Elternvertretung in der Schule verpflichtend. Der Schulelternrat wird gebildet aus den Klassenelternschaften, sprich den Elternvertretern und Stellvertretern JEDER Klasse. Hieraus wird der/die Elternratsvorsitzende, der/die Stervertreter/in und die Vertreter für den Schulvorstand, die Gesamt- oder Teilkonferenzen der Schule.

 

Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal jährlich gemeinsam mit dem Schulleiter. Hier informieren sich Elternrat und Schulleitung gegenseitig über die derzeitige Situation der Schule und informieren über Veranstaltungen. Probleme werden erörtert und Wünsche/Anregungen werden ausgetauscht.

 

Der Schulelternrat hat die Aufgabe

- sich aktiv in die Entwicklung des Schulprofils einzubringen

- Arbeitsgruppen zu unterstützen und an der Lösung von Problemen mitzuwirken

- den Schulleiter bei seinen Forderungen und Wünschen dem Schulträger gegenüber zu unterstützen

- dem Förderverein mit Rat und Tat zur Seite zu stehen

- die Schule im Kreiselternrat zu vertreten

- Wünsche und Anregeungen der Eltern an die Schulleitung weiter zu geben

- die Interessen der Elternschaft zu wahren.